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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche LEGIT Treuhand & Beratung GmbH („LEGIT“) für ihre Kunden anbietet. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der LEGIT gegenüber ihren Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.
Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von der LEGIT auszuführenden Tätigkeiten. LEGIT kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn LEGIT dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann LEGIT ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich. LEGIT kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 3. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
Informationsaustausch
Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Vertragsverhältnisse erhalten, Stillschweigen zu wahren. Als vertraulich werden alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse bezeichnet, welche Dritten nicht naheliegen, nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausgenommen sind Informationen, bei denen der Auftraggeber in die Offenlegung einwilligt oder die allgemein und unabhängig vom Vertrag zugänglich sind. Die Parteien dürfen Informationen offenlegen, soweit sie aufgrund von Gesetzen, regulatorischen Vorschriften oder behördlichen Verfügungen dazu verpflichtet sind. Auch im Falle gerichtlicher Durchsetzung von Honorarforderungen dürfen Informationen aus dem Auftragsverhältnis, soweit notwendig, offengelegt werden.
Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer Medien wie Telefon und E-Mail bedienen. Die Parteien sind für die Sicherheit ihrer elektronischen Kommunikation selber verantwortlich und treffen dafür angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Den Parteien ist bewusst, dass ein Restrisiko hinsichtlich Sicherheit vor Viren, sowie zeitgerechter, fehlerfreier, vollständiger und vertraulicher Übermittlung bestehen bleibt. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsvorkehrungen wie Passwortschutz und Verschlüsselung, ist dies ausdrücklich in einem schriftlichen Vertrag festzuhalten. LEGIT darf die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch personenbezogene Daten, auch durch Dritte verarbeiten lassen (Recht zur Substitution/Unterbeauftragung). Dabei hat LEGIT sicherzustellen, dass die entsprechenden Personen sorgfältig ausgewählt, instruiert und beaufsichtigt werden. Insbesondere hat LEGIT sicherzustellen, dass die entsprechenden Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit im gleichen Umfang wie sie verpflichtet sind und die sonstigen Pflichten des Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber soweit zwecks korrekter Erfüllung erforderlich kennen.
Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden unaufgefordert und rechtzeitig an LEGIT zu übermitteln. LEGIT darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von LEGIT nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch LEGIT erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how verbleiben bei LEGIT. LEGIT räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-how ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LEGIT zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt. Der Kunde darf die ihm von LEGIT überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar und die Zahlungsmodalitäten werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. LEGIT kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Haftung
LEGIT übernimmt die vertragliche oder ausservertragliche Haftung gegenüber dem Kunden für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Sie haftet weder darüberhinausgehend noch für Handlungen von durch LEGIT zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten. Sie ist von der Haftung befreit, wenn für ein Schaden das Verhalten des Kunden mitverantwortlich ist, z. B. bei unvollständiger, widersprüchlicher oder verspäteter Information und Dokumentation.
Vertragsdauer
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht. Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
Wird zwischen LEGIT und dem Kunden eine Vertragsdauer von 2 Jahren respektive 5 Jahren vereinbart, erhält der Kunde bei Abschluss einer 2 jährigen Laufzeit eine Ermässigung von 5% pro Jahr / bei Abschluss einer 5 jährigen Laufzeit eine Ermässigung von 10% pro Jahr auf den vereinbarten Betrag für die entsprechende Dienstleistung (exkl. MWST).
Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt LEGIT dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen von LEGIT sind kostenpflichtig. LEGIT ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten. Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
Salvatorische Klausel
Sollten diese Regelungen oder Teile davon unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht berührt. Die Unwirksame wird durch eine ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Allgemeines
Diese AGB können von LEGIT jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt. Die Auftragsbestätigung sowie diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den im Handelsregister ersichtlichen Sitz der LEGIT.
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